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Il Ristorante

Mediterrane Aromen, saisonale Produkte und italienische Gastfreundschaft direkt am Vierwaldstättersee. Von hausgemachter Pasta über Risotto bis zu ausgewählten Fisch- und Fleischgerichten geniessen Sie die Vielfalt Italiens in entspannter Atmosphäre.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte beachten Sie unsere allgemeine Geschäftsbedingungen.

Gültig ab März 2020

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von der Hospitality Visions Lake Lucerne AG, Betriebsstätte Campus Hotel Hertenstein auf alle Verträge angewendet.

1. Reservationen

1.1 Zwischen dem Veranstalter und der HVLL AG kommt ein Vertrag zustande, wenn
a. eine Offerte der HVLL AG durch den Veranstalter schriftlich bestätigt.
b. eine Anfrage des Veranstalters durch die HVLL AG schriftlich rückbestätigt wurde.

Änderungen des Vertragsinhaltes sind erst verbindlich, wenn sie durch die HVLL AG schriftlich bestätigt wurden.

1.2 Offerten
Die Annahmefrist für Offerten der HVLL AG beträgt 14 Tage, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Danach ist die HVLL AG nicht mehr an die Offerte gebunden. Die der HVLL AG behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen von einer Offerte zurückzutreten.

1.3 Optionen
Optionen sind für beide Parteien während der vereinbarten Optionsfrist verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist behält sich die HVLL AG das Recht vor, über die reservierten Daten und Leistungen zu verfügen, sofern nicht eine schriftliche, gegenseitig unterschriebene Auftragsbestätigung vorliegt.

2. Änderungen der Teilnehmerzahl
Der Veranstalter verpflichtet sich gegenüber der HVLL AG die Änderungen bezüglich der Teilnehmerzahl so früh wie möglich bekannt zu geben. Die HVLL AG ist grundsätzlich bemüht, nicht in Anspruch genommene Reservationen anderweitig zu gleichen Bedingungen zu vergeben.

Die gültige Teilnehmerzahl bei Banketten und Seminaren ist der HVLL AG mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Allfällige weitere Anpassungen der Personen, welche eine Verringerung von bis zu 10% entsprechen und bis 3 Werktage vor der Veranstaltung mitteilt wurden, werden nicht verrechnet. Änderungen in der Teilnehmerzahl nach 3 Tage vor Anlass werden voll Verrechnet. Die Reduzierung der Teilnehmerzahl kann Einfluss auf die Raumeinteilung haben. Nehmen mehr Teilnehmer als mitteilt an der Veranstaltung teil, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

2.1 Bankett / Seminar
Die vom Kunden angegebene Teilnehmerzahl gilt als Berechnungsgrundlage für die Leistungen der HVLL AG. Ist die effektive Zahl kleiner, gilt die definitiv bestätigte Zahl als Grundlage für die Verrechnung siehe 3. Annulationsbedingungen. Allfällige durch zusätzliche Teilnehmer entstandene Mehrkosten, werden in Rechnung gestellt.

3. Annullationsbedingungen
Absagen von Veranstaltungen müssen der HVLL AG möglichst frühzeitig und in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Für vollumfängliche Absagen von Banketten, Seminaren und Zimmerreservationen gelten folgende Stornierungskosten:

Absage von Anlässen sowie Zimmerreservationen:
120 bis 61 Tage vor Anlass: 25% des Gesamtarrangements
60 bis 31 Tage vor Anlass: 50% des Gesamtarrangements
30 bis 15 Tage vor Anlass: 80% des Gesamtarrangements
Ab 14 Tage vor Anlass: 100% des Gesamtarrangements

Massgebend für die Berechnung ist das Eintreffen der schriftlichen Stornierung in der HVLL AG.

3.1 Die beschriebenen Annullationsbedingungen gelten für Bankette, Seminare sowie Hotelreservationen. Für Reduktion der Teilnehmer siehe 2. Änderungen der Teilnehmerzahl.

3.2 Individualgäste
Annullationsbedingungen für Individualgäste bei Zimmerreservierungen gelten wie in der Zimmerreservation beschrieben. Eine Reservierung gilt als bestätigt, wenn eine Garantie in Form einer Banküberweisung getätigt, oder eine Kreditkarte als Garantie hinterlegt, wurde.

4. Leistungen und Zahlungen

4.1 Leistungsumfang
Die HVLL AG verpflichtet sich, den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gegenüber dem Veranstalter zu erbringen.

4.2 Zahlung
Der Veranstalter verpflichtet sich mit der Vertragsunterzeichnung zur Zahlung dieser Leistungen innert der auf der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist. Rechnungen der HVLL AG sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Rechnung enthält die Eigenleistung des Campus Hotel Hertenstein sowie allfällige Leistungen von Dritten, die im Auftrag des Veranstalters für Drittparteien ausgelegt worden sind.

4.3 Kalkulation und Steuer
Unsere Kalkulationen basieren auf der bestätigten Teilnehmerzahl. Unsere Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4.4 Anzahlung
Die HVLL AG behält sich die Anforderung einer Anzahlung von 75-100% bei Banketten und Seminaren oder einer anderen, individuell vereinbarten Vorauszahlung vor.

Bei Reservationen mit ausländischer Rechnungsadresse oder Reservationen aus dem Ausland wird eine Anzahlung von 100% der reservierten Leistung beansprucht. Kommt der Veranstalter mit der Entrichtung der Anzahlung in Verzug, ist die HVLL AG berechtigt gemäss Ziffer 5 dieser Geschäftsbedingung vom Vertrag zurückzutreten. Bei einer Stornierung des Anlasses wird die Anzahlung an die Annullationsrechnung angerechnet.

4.5 Terminreservierung Hochzeiten
Mit der schriftlichen Reservierung eines Datums verpflichtet sich der Kunde eine Anzahlung in Höhe von CHF 1000.00 zu entrichten. Diese ist nicht erstattbar und wird der Schlussrechnung angerechnet.

5. Rücktritt durch die HVLL AG

5.1 Besteht für die HVLL AG die begründete Annahme, dass aufgrund eines geplanten oder eines sich im Gange befindlichen Anlasses die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden oder Gäste, die ordentliche Führung ihres Betriebes oder ihr Ruf gefährdet sein könnte, so kann sie die Vereinbarung jederzeit im Voraus entschädigungslos annullieren, bzw. während des Anlasses mit voller Kostenfolge (3.2.b) für den Veranstalter auflösen.

5.2 Höhere Gewalt
Besteht ein Vorfall von höherer Gewalt, so ist die HVLL AG berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen.

5.3 Schadenersatzansprüche gegen die HVLL AG kann der Veranstalter in allen Fällen nicht geltend machen.

6. Nutzung und Nutzungsdauer von Räumlichkeiten und Zimmern

6.1 Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer der Räumlichkeiten für den Veranstalter ist in der Offerte wie auch in der Reservationsbestätigung festgelegt. Ausserhalb dieser Zeiten kann die HVLL AG jederzeit frei über die Räumlichkeiten verfügen.

6.2 Hotelzimmer sind bei der Anreise um 15.00 Uhr bezugsbereit. Bei Abreise sind die Zimmer bis 11.00 Uhr freizugeben. Early Check-In und Late Check-Out sind nach Verfügbarkeit zu folgenden Konditionen in Prozent des Zimmerpreises möglich:

a) Early Check-In:
nach 11.00 Uhr: 50%
vor 11.00 Uhr: 80%

b) Late Check-out
bis 12.00 Uhr: ohne Kostenfolge
bis 15.00 Uhr: 50%
bis 18.00 Uhr: 80%
nach 18.00 Uhr: voller Zimmerpreis

6.3 Zuschläge für Abendveranstaltungen
Ab 24.00 Uhr wird dem Veranstalter CHF 300.00 Nachtzuschlag pro angebrochene Stunde in Rechnung gestellt, unabhängig von der Anzahl der verbleibenden Gäste.

6.4 Mehraufwand
Mehraufwand von Mitarbeitern vor Ort, z.B. Aufräumarbeiten, Umstellungen, Abfallentsorgung und Reinigungsarbeiten, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt wurden, werden in Rechnung gestellt. Zur Befestigung von Dekoration dürfen nur leicht lösbare Klebstreifen verwendet werden. Auf die Verwendung von Nägeln und Schrauben etc. ist zu verzichten.

6.5 Vorbereitungszeit
Die Vorbereitungszeit, welche zusätzlich für den Auf- und Abbau von Seminaren oder Ausstellungen benötigt werden, gilt als zahlungspflichtig.

7. Anlieferung

7.1 Für Ausstellungsgut oder mitgebrachte Technik stehen im Hotel keine Lagerräume zur Verfügung. Wir bitten Sie, Ihre Waren frühestens 1 Tag vor der Veranstaltung anzuliefern und bis spätestens 24h nach dem Anlass wieder abzuholen. Für Waren die im Voraus angeliefert werden, benötigt der Veranstalter die Zustimmung der HVLL AG und nimmt deren Lagerkosten in Kauf.

7.2 Ausstellungsgegenstände, die nachts im Ausstellungsraum bzw. im Seminarraum bleiben, müssen vom Veranstalter versichert und gesichert werden. Die Hoteldirektion übernimmt keine Haftung.

8. Saalmieten / Mindestkonsumation
Bei Anlässen wird eine Mindestkonsumation oder eine Raummiete definiert.

9. Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der HVLL AG.

10. Haftung

10.1 Schädigung
Die HVLL AG haftet dem Kunden gegenüber bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Die Haftung für leichtfahrlässige verschuldeten Schaden sowie verschuldungsunabhängige Haftung entfällt.

10.2 Haftung
Betreffend den von Kunden, Veranstalter, Referenten, Teilnehmern oder Dritten eingebrachten Sachen, Kleidern oder Materialien lehnt die HVLL AG jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung ab. Dies gilt auch für die auf den Hotelparkplätzen abgestellten Fahrzeuge.

10.3 Verschulden
Der Kunde haftet gegenüber der HVLL AG für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen, Gäste oder Teilnehmer verursacht werden ohne, dass die HVLL AG dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss.

10.4 Drittleistung
Bei Drittleistungen handelt das Hotel im Namen und auf Rechnung des Bestellers. Der Besteller haftet für Pflege und ordnungsgemässe Rückgabe und stellt die HVLL AG frei von Ansprüchen.

10.5 Versicherungsschutz
Die Versicherung für die Veranstaltung bzw. für eingebrachte Materialien (eingebrachtes Gut) obliegt dem veranstaltenden Gast. Die HVLL AG kann einen Nachweis dieser Versicherungen verlangen.

10.6 Beschädigung durch Mieter
Für alle Beschädigungen oder für die grobe Verschmutzung der Räume, des Mobiliars und der technischen Gegenstände ist der Mieter in jedem Fall haftbar.

10.7 Dekoration
Ohne ausdrückliche Zustimmung des Hotels darf kein zusätzliches Dekorationsmaterial verwendet werden. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass das von ihm verwendete Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Vorschriften entspricht. Das Hotel kann dafür einen Nachweis verlangen. Die Haftung gegenüber der Feuerpolizei liegt beim Veranstalter.

11. Medien / Publikationen

11.1 Publikation
Anzeigen in den Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf die Veranstaltung im Hotel bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das die HVLL AG.

11.2 Meldepflicht
Jeder Veranstalter eines Anlasses (ausser Familienanlässe und Hochzeiten) mit musikalischer Unterhaltung ist dazu verpflichtet, dies der SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke) zu melden. Das Hotel lehnt jede Haftung für das Nichteinhalten der Meldepflicht durch den Veranstalter ab.

12. Haustiere

12.1 Hunde sind im Innenbereich des Restaurants und allen Seminar- und Banketträumen nicht zugelassen. In allen anderen Innen- und Aussenbereichen müssen sie zu jeder Zeit angeleint sein. Auf Voranmeldung sind Hunde in einzelnen Zimmern erlaubt.

13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf Reservationsvereinbarungen samt Allgemeinen Bestimmungen und allfälligen Zusatzvereinbarungen sowie auf die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Differenzen aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen ist Weggis.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

14.2 Alle erwähnten Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Veranstalters. Das Hotel behält sich vor Preisanpassungen vorzunehmen.

14.3 Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen bedürfen der Schriftlichkeit.

Hertenstein, März 2020

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